Die Ursulinen-Schulstiftung als Träger von drei Schulen

Seit ihrer Gründung im Jahr 2001 ist die Ursulinen-Schulstiftung Träger eines Gymnasiums, einer Realschule und einer Fachakademie für Sozialpädagogik.

Mit großem Engagement und dem Bewusstsein des kontinuierlichen Fortschritts übernehmen wir gegenwärtig für ca. 1200 Schülerinnen einen qualitativ hochwertigen Bildungs- und Erziehungsauftrag. Es ist uns dabei ein großes Anliegen, dass wir unsere jahrhundertelange traditionelle Struktur stetig weiterentwickeln, optimieren und den zeitgemäßen Gegebenheiten anpassen.

Aber nicht nur im Bereich der Schulentwicklung, sondern auch in Bezug auf eine zukunftsorientierte Ausrichtung und Ausstattung unterziehen sich unsere Einrichtungen einem fortlaufenden Wandel und präsentieren sich in einem modernen und technisch hochstehenden Erscheinungsbild.

 

Der Stiftungsrat hat nach Maßgabe der Satzung der Ursulinen-Schulstiftung gemeinsam mit dem Stiftungsvorstand nach besten Kräften auf eine Erfüllung der Aufgaben und Verwirklichung des Zweckes der Stiftung hinzuwirken.
Der Stiftungsrat berät und überwacht den Stiftungsvorstand. Er genehmigt sämtliche Rechtsgeschäfte von grundsätzlicher Bedeutung sowie Anschaffungen, Baumaßnahmen und sonstige Ausgaben, die über den jährlichen Haushaltsplan der Stiftung hinausgehen sowohl überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben. Außerdem obliegt ihm die Verabschiedung des Haushaltsplanes, die Feststellung der Jahresrechnung sowie die Entscheidung über Satzungsänderungen und Anträge auf Umwandlung bzw. Aufhebung der Stiftung.

Stiftungsrat 2020 2021

Die Mitglieder des Stiftungsrates und des Vorstandes mit Vorsitzender Sr. Judith Reis (vorne rechts).