Die Ursulinen-Schulstiftung arbeitet nach gemeinnützigen Richtlinien und ist nicht gewinnorientiert.

Sie erhält staatliche Zuschüsse, die aber nur einen Teil der Personal- und Sachkosten decken.

Wie bei allen Trägern freier Schulen ist es daher notwendig, dass wir ein Schulgeld erheben. Damit dennoch soziale Offenheit gewährleistet ist, sind Aufnahme und Schulgeldberechnung streng voneinander getrennt, es bestehen Befreiungsmöglichkeiten und wir erheben das Schulgeld abhängig vom Elterneinkommen.