Der Stiftungsvorstand hat die ihm nach Gesetz, dieser Satzung und den Beschlüssen und Weisungen des Stiftungsrates zukommenden Aufgaben wahrzunehmen. Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Jeweils zwei Mitglieder des Stiftungsvorstandes vertreten gemeinsam.
Für alle Rechtshandlungen von grundsätzlicher Bedeutung bedarf der Stiftungsvorstand der vorherigen Zustimmung des Stiftungsrates. Einzelheiten hierzu regelt eine Geschäftsordnung, die der Stiftungsrat erlässt.
Der Stiftungsvorstand hat den Haushaltsplan, die Jahres- und Vermögensrechnung zu erstellen und den Jahresbericht zu erstatten. Er ist dem Stiftungsrat bzw. auf besonderen Beschluss des Stiftungsrates seiner Mitglieder auskunftspflichtig und hat auf Verlangen Einsicht in sämtliche Geschäftsunterlagen zu gewähren.

 

Kramlinger BVorstandschaftsvorsitzende

Beatrix Kramlinger

 

KreuzerMitglied der Vorstandschaft

Dr. Martin Kreuzer

FornoffMitglied der Vorstandschaft

Marita Fornoff