Der Stiftungsrat hat nach Maßgabe der Satzung der Ursulinen-Schulstiftung gemeinsam mit dem Stiftungsvorstand nach besten Kräften auf eine Erfüllung der Aufgaben und Verwirklichung des Zweckes der Stiftung hinzuwirken.
Der Stiftungsrat berät und überwacht den Stiftungsvorstand. Er genehmigt sämtliche Rechtsgeschäfte von grundsätzlicher Bedeutung sowie Anschaffungen, Baumaßnahmen und sonstige Ausgaben, die über den jährlichen Haushaltsplan der Stiftung hinausgehen sowohl überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben. Außerdem obliegt ihm die Verabschiedung des Haushaltsplanes, die Feststellung der Jahresrechnung sowie die Entscheidung über Satzungsänderungen und Anträge auf Umwandlung bzw. Aufhebung der Stiftung.

Stiftungsrat 2020 2021

Die Mitglieder des Stiftungsrates und des Vorstandes mit Vorsitzender Sr. Judith Reis (vorne rechts).