Schulgeldermäßigungen oder -befreiungen sind gemäß den nachstehenden Grundsätzen möglich:

 

  • Schulgeldpflichtige mit niedrigem Einkommen können auf Antrag eine Ermäßigung auf das Schulgeld erhalten. Schulgeldpflichtige, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) beziehen, können auf Antrag ganz von der Zahlung des Schulgeldes befreit werden. Der Antrag auf Schulgeldermäßigung/-befreiung ist schriftlich, unter Vorlage der Einkommensunterlagen bei der Ursulinen-Schulstiftung einzureichen.

 

  • Schulgeldermäßigungen oder -befreiungen können frühestens ab dem Ersten des Monats gewährt werden, in dem der Antrag bei der Ursulinen-Schulstiftung eingeht. Eine rückwirkende Gewährung ist ausgeschlossen. Schulgeldermäßigungen gelten für die Dauer eines Schuljahres. Schulgeldbefreiungen nach SGB II gelten für ein Schulhalbjahr.

 

  •  Zur Weitergewährung einer Schulgeldermäßigung/-befreiung über die vorstehend genannten Zeiträume hinaus, ist rechtzeitig vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes ein erneuter Antrag bei der Ursulinen-Schulstiftung zu stellen.

 

  • Schulgeldermäßigungen/-befreiungen gelten, solange die Gründe dafür bestehen. Wird der Wegfall von Ermäßigungs-/Befreiungsgründen nicht unverzüglich schriftlich mitgeteilt, muss mit Nachforderungen gerechnet werden. Dies gilt auch, wenn dieser Mitteilungspflicht nicht rechtzeitig nachgekommen wird.

 

 

Unsere Einrichtungen in privater Trägerschaft werden im Gegensatz zu staatlichen Schulen leider nicht in vollem Umfang finanziert. Um aber die hohe Qualität und Flexibilität unserer Schulen aufrechterhalten zu können, sind wir auf die Entrichtung von Schulgeld angewiesen. Dieses privat zu entrichtende Geld ist zweckgebunden und kommt zu 100% unseren Schülerinnen zugute.
Wir möchten aber auch darauf hinweisen, dass im Schulgeld Leistungen enthalten sind, die im staatlichen Bereich gesondert zu zahlen sind bzw. den Schülern weiter verrechnet werden.


 Schulgeld für Gymnasium und Realschule:


1. Regelklassen - 11 Monate im Jahr

- Schulgeld monatlich 40,- €


2. Flexible Ganztagsschule (Tagesbetreuung) - 11 Monate im Jahr

- Betreuungskosten monatlich 40,- €
- Schulgeld monatlich 40,- €

- Mittagesssen extra, Getränk inbegriffen


3. Gebundene Ganztagsschule - 11 Monate im Jahr (nur noch Schuljahr 2023/24)

- Pädagogischer Mehraufwand monatlich 40,- €
- Schulgeld monatlich 40,- €

- Mittagesssen extra, Getränk inbegriffen


Im Schulgeld sind u. a. folgende Inhalte und Möglichkeiten enthalten:

  • Eigenes hochwertiges Tablet für alle Schülerinnen der 5. Jahrgangsstufe
  • Kostenfreie ebooks in der 5. Jahrganggstufe
  • Nur 1 € pro ebook ab 6. Jahrgangsstufe
  • Schul-Emailadresse für jede Schülerin
  • Kostenfreies Office-Paket für jede Schülerin
  • Kostenfreie EDV-Module (z. B. Tastenschreiben, Sicherer Umgang im Netz)
  • Eigenes Lehrervertretungskonzept
  • Klassenübergreifende Teambildung
  • Individuelle Fördermaßnahmen (auch für Mädchen mit Migrationshintergrund)
  • Lernen über Fächergrenzen hinweg
  • Eigenes Werte- und Umgangskonzept
  • Vielfältiges Wahlunterrichtsangebot (z. B. Reiten, Klettern, Medienpädagogik, Tanz, Yoga)
  • Papiergeld

 

Hinweis:

Auf Antrag sind Schulgeldermäßigungen möglich. Das Schulgeld kann zudem steuerlich geltend gemacht werden.

 

the euro 6018242 1920

Die Ursulinen-Schulstiftung arbeitet nach gemeinnützigen Richtlinien und ist nicht gewinnorientiert.

Sie erhält für ihre drei Schulen staatliche Zuschüsse, die aber nur ca. 80% der Personal- und Sachkosten decken.

Wie bei allen Trägern freier Schulen ist es daher notwendig, dass wir ein Schulgeld erheben. Damit dennoch soziale Offenheit gewährleistet ist, sind Aufnahme und Schulgeldberechnung streng voneinander getrennt, es bestehen Befreiungsmöglichkeiten und wir erheben das Schulgeld abhängig vom Elterneinkommen.

Ergänzend möchten wir hinweisen, dass wir als privater Schulträger gegenüber staatlichen Schulen mehr Flexibilität und Gestaltungsmöglichkeiten rund um den Lehrplan haben. Auch setzten wir bewusst jeden Euro des Schulgeldes zum Wohle unserer anvertrauten Schülerinnen ein. Bewusst wird dies, wenn Sie unsere Räumlichkeiten und unsere Ausstattung besichtigen. Alle Klassen- und Fachräume sind auf höchstem Niveau und digital einzigartig in der Region aufgestellt.